Hinsichtlich der Anmeldung einer Photovoltaik-Anlage in Deutschland existieren die folgenden Regularien:
- EEG (Erneuerbare Energieen Gesetz 2021)
- NAV (Niederspannungsanschlussverordnung)
Das EEG verlangt eine Eintragung aller ortsfesten Erzeugungsanlagen in das Markstammdatenregister. Dies ist ein Webportal, in welchem technische Daten der Anlage einzutragen sind. Eintragungen hierin werden dem Netzbetreiber zur Verfügung gestellt, der daraufhin in der Regel den alten „Ferraris“-Zähler tauscht.
Die folgende Regelung soll durch das neue Solarstrom-Gesetz entfallen:
Die NAV verlangt grundsätzlich eine Anmeldung von Erzeugungseinheiten beim zuständigen Netzbetreiber. Hier sind sich die Netzbetreiber aber nicht einig über ein geeignetes Meldeverfahren und vertreten unterschiedliche Meinungen hinsichtlich der Konsequenzen. Eine Meldung beim Netzbetreiber kann zu einer längeren Diskussion führen.