Die Regierung hat sich das „Solarpaket 1“ verabschiedet. Dies bedeutet die folgenden Änderungen:
- Erhöhung der Wechselrichterleistung von 600W auf 800W
- Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt
- Leistung der Solarmodule in der Summe auf 2000Wp begrenzt
Damit wird nur noch eine Eintragung im Markstammdatenregister verlangt, dort ist das Verfahren bereits vereinfacht und den neuen Regeln angepasst worden.